Auflassungsvormerkung
Die Auflassungsvormerkung ist eine Vorstufe zur Auflassung, hierbei hat der Käufer die Möglichkeit sich im Grundbuch mit einer Auflassungsvormerkung abzusichern, so dass der Verkäufer die Immobilie in der Zwischenzeit nicht an einen anderen Käufer übertragen kann. Grund für eine Auflassungsvormerkung kann z.B. eine Verzögerung der Kaufpreiszahlung sein.
Zinsen, Tilgung und steuerliche Förderung sind wichtige Aspekte von Immobilien-Finanzierungen. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Angebot von einem renomierten Finanzierer mit Top Konditionen auch für schwierige Fälle eingeholt werden.
Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein individuell ausgearbeitetes Angebot an. Dabei ist es egal, ob Sie einen Kredit für die persönliche Verwendung, (auch ohne Schufa Auskunft!) oder ein Immobilien Darlehen zur Immobilien Finanzierung benötigen.
Navigation und Alphabetische Übersicht über die Begriffe aus dem Finanzlexikon zum Thema Bauen, Bausparen und Baufinanzierung:
A | B | C D | E | F | G | H I J | K | L M |
N | O P Q | R | S | T | U | V | W | X Y Z |
Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A: