Beleihungsgrenze
Die Beleihungsgrenze ist der Beleihungswert von einem Pfandobjekt, und bezeichnet die Grenze bis zu welcher Kreditinstitute nach den geltenden Rechtsvorschriften ein Objekt beleihen dürfen.
Bei Deckungshypotheken von privaten Hypothekenbanken liegt diese zurzeit bei 60% des Beleihungswertes, diese Grenze gilt auch für dinglich gesicherte Kredite von Sparkassen. Hier besteht die Möglichkeit die Grenze zu überschreiten, wenn für den übersteigenden Betrag eine Bürgschaft von einer öffentlichen Hand gestellt werden kann, dann steigt der Prozentsatz auf bis zu 80%.
Beleihungsgrenzen über 80% werden in der Regel nur gestattet, wenn der Darlehensnehmer hier genügend zusätzliche Zusatzsicherheiten bieten kann.
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