Besicherung Bauspardarlehen
Eine Besicherung von Bauspardarlehen erfolgt für die Inanspruchnahme eines Bauspardarlehens, hierbei sind Bausparkassen nach dem Bausparkassengesetz dazu verpflichtet sich durch Grundpfandrechte abzusichern.
Kann mit Grundpfandrechten das Bauspardarlehen nicht vollständig abgesichert werden, so muss der Bausparer zusätzliche Sicherheiten zur Besicherung des Bauspardarlehens stellen.
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Navigation und Alphabetische Übersicht über die Begriffe aus dem Finanzlexikon zum Thema Bauen, Bausparen und Baufinanzierung:
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