Das wichtigste zum Thema Bürgschaft im Finanz-Lexikon Baufinanzierung, Bausparen und Darlehen

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Bürgschaft

Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen einem Gläubiger - in der Regel einem Kreditinstitut -, und einem Bürgen, der sich verpflichtet für eine Verbindlichkeit des Schuldners ein zu stehen, falls dieser seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, oder will.
Somit dient die Bürgschaft zur Absicherung der Forderung des Gläubigers, indem dieser sich bei auftretenden Schwierigkeiten das Darlehen, oder andere Ansprüche vom Bürgen einfordert.

Der Darlehensgeber, meist eine Bank, verlangt in der Regel vom Bürgen eine selbstschuldnerische Bürgschaft, wobei der Bürge in Anspruch genommen werden kann, ohne dass eine Zahlungsunfähigkeit des Schuldners feststehen muss. Der Bürge haftet für eine Bürgschaft somit mit seinem gesamten Vermögen, dies ist gesetzlich im BGB §§ 765 ff. geregelt.

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