Darlehen gegen dingliche Sicherung

Rubriken:   Geld anlegen   |   Fonds   |   Rente   |   Private Finanzen   |   Versicherungen   |   Immobilienfinanzierung   |   Kredite   |   News
Sie sind hier: Startseite Versicherungsvergleich >> Immobilienfinanzierung >> Lexikon Baufinanzierung >> Buchstabe C und D >> Darlehen gegen dingliche Sicherung

Darlehen gegen dingliche Sicherung

Ein Darlehen gegen dingliche Sicherung ist eine Variante im Bereich der Bauspardarlehen.
Voraussetzung für die Vergabe ist hier, dass das beantragte Darlehen zu bis zu 80% des Beleihungswertes abgesichert werden kann.
Ist dies nicht möglich, so kann z.B. als Sicherheit die Abtretung eines Guthabens, die Bürgschaft einer Bank, oder das Pfandrecht an Wertpapieren erfolgen um das Darlehen mit diesen Sicherheiten abzudecken.
Die Eintragung im Grundbuch kann hier auch zweitrangig zur Absicherung des Darlehens erfolgen.

Zinsen, Tilgung und steuerliche Förderung sind wichtige Aspekte von Immobilien-Finanzierungen. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Angebot von einem renomierten Finanzierer mit Top Konditionen auch für schwierige Fälle eingeholt werden.

Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein individuell ausgearbeitetes Angebot an. Dabei ist es egal, ob Sie einen Kredit für die persönliche Verwendung, (auch ohne Schufa Auskunft!) oder ein Immobilien Darlehen zur Immobilien Finanzierung benötigen.

 

 

Navigation und Alphabetische Übersicht über die Begriffe aus dem Finanzlexikon zum Thema Bauen, Bausparen und Baufinanzierung:

A B C D E F G H I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z

 

Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben C und D:

CO2 Gebäudesanierungsprogramm
Courtage
Darlehen gegen dingliche Sicherung
Darlehensantrag
Darlehensbewilligung
Darlehensgeber
Darlehensnehmer
Darlehensphase
Darlehensvertrag
Darlehensverzicht
Darlehenszinsen
Degressive Abschreibung
Dingliche Sicherheit
Disagio