Darlehen gegen dingliche Sicherung
Ein Darlehen gegen dingliche Sicherung ist eine Variante im Bereich der Bauspardarlehen.
Voraussetzung für die Vergabe ist hier, dass das beantragte Darlehen zu bis zu 80% des Beleihungswertes abgesichert werden kann.
Ist dies nicht möglich, so kann z.B. als Sicherheit die Abtretung eines Guthabens, die Bürgschaft einer Bank, oder das Pfandrecht an Wertpapieren erfolgen um das Darlehen mit diesen Sicherheiten abzudecken.
Die Eintragung im Grundbuch kann hier auch zweitrangig zur Absicherung des Darlehens erfolgen.
Zinsen, Tilgung und steuerliche Förderung sind wichtige Aspekte von Immobilien-Finanzierungen. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Angebot von einem renomierten Finanzierer mit Top Konditionen auch für schwierige Fälle eingeholt werden.
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