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Degressive Abschreibung

Bei der Degressiven Abschreibung können vermietete Wohngebäude mit abnehmenden Steuersätzen jährlich abgeschrieben werden.

Für Gebäude die nach einem Bauantrag, und nach dem 31.12.2003 fertig gestellt worden sind, gelten jährlich folgende Abschreibungssätze: Im Jahr der Fertigstellung, sowie in den folgenden 9 Jahren pro Jahr 4%, in den nächsten 8 Jahren 2,5%, in den nächsten 32 Jahren je 1,25% der Herstellungs- und Anschaffungskosten.

Für vermietete Gebäude die sich in einem Privatvermögen befinden, ist eine degressive Abschreibung für Neufälle (01.01.2006) entfallen, hier kann der Eigentümer auf die lineare Abschreibung zurück greifen, diese beträgt in den nächsten 50 Jahren 2% je Jahr.

Eine Degressive Abschreibung ist hiermit nur noch für Gebäude vor dem angegebenen Stichtag zulässig, oder aufgrund eines vor dem Stichtag wirksam geschlossenen Vertrages. Der Vorteil der Degressiven Abschreibung ist hier durch die höhere Abschreibungssumme eine deutlich erhöhte Steuervermindernde Wirkung.

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