Eigennutzung
Die Eigennutzung bezeichnet die Verwendung von einem Haus, oder einer Wohnung, wenn der Eigentümer diese zu eigenen Wohnzwecken benutzt.
Beantragt der Eigentümer die Eigenheimzulage, so muss er die Eigennutzung vorweisen können, dies ist eine zwingende Voraussetzung zur Gewährung der Eigenheimzulage.
Die Eigennutzung unterscheidet sich somit gegenüber dem Kauf einer Immobilie zur reinen Kapitalanlage, oder der gewerblichen Nutzung.
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