Das wichtigste zum Thema Einheitswert vom Grundstück im Finanz-Lexikon Baufinanzierung, Bausparen und Darlehen

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Einheitswert Grundstück

Der Einheitswert von einem Grundstück bezeichnet den von der Finanzverwaltung (Finanzamt) festgelegten Grundstückswert.

Dieser Einheitswert dient zur Festsetzung der zu zahlenden Grundsteuer. Eine Feststellung erfolgt jeweils auf den 01.01 eines Kalenderjahres.

Die letzte Feststellung erfolgte auf den 01.01.1964, und ist seit dem 01.01.1974 steuerwirksam. Einheitswerte sind unabhängig von der Grundstücksart, und liegen in der Regel weiter unter dem tatsächlichen Wert einer Immobilie.

Zinsen, Tilgung und steuerliche Förderung sind wichtige Aspekte von Immobilien-Finanzierungen. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Angebot von einem renomierten Finanzierer mit Top Konditionen auch für schwierige Fälle eingeholt werden.

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