Einheitswert Grundstück
Der Einheitswert von einem Grundstück bezeichnet den von der Finanzverwaltung (Finanzamt) festgelegten Grundstückswert.
Dieser Einheitswert dient zur Festsetzung der zu zahlenden Grundsteuer. Eine Feststellung erfolgt jeweils auf den 01.01 eines Kalenderjahres.
Die letzte Feststellung erfolgte auf den 01.01.1964, und ist seit dem 01.01.1974 steuerwirksam. Einheitswerte sind unabhängig von der Grundstücksart, und liegen in der Regel weiter unter dem tatsächlichen Wert einer Immobilie.
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