Einkommen
Das Einkommen das versteuert werden muss bezeichnet sich als Bruttoeinkommen.
Nach Abzug der Freibeträge, Sonderausgaben, Werbungskosten, und anderer abzugsfähiger Beträge ergibt sich das zu versteuernde Einkommen.
Abzugsfähig sind hier z.B. Freibeträge für Kinder, Sonderausgaben – darunter fallen z.B. die Altersvorsorge, die Arbeitslosen- und Krankenversicherung -, und auch die Werbungskosten (Kosten für die Fahrt zur Arbeitsstelle fallen).
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