Einkommensgrenze Bausparprämie
Für die Gewährung von Arbeitnehmersparzulagen, und auch Bausparprämien gelten bestimmte Einkommensgrenzen.
Für die Genehmigung der Arbeitnehmer-Sparzulage gilt für Alleinstehende hier eine Einkommensgrenze von 17.900 Euro, bei Verheirateten von 35.800 Euro.
Wer die Bausparprämie beantragen möchte darf hier mit seinem jährlichen Einkommen als Alleinstehender nicht über 25.600 Euro liegen, bei Verheirateten liegt diese Grenze bei 51.200 Euro.
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