Das wichtigste zum Thema Einkommensgrenze für die Bausparprämie im Finanz-Lexikon Baufinanzierung, Bausparen und Darlehen

Rubriken:   Geld anlegen   |   Fonds   |   Rente   |   Private Finanzen   |   Versicherungen   |   Immobilienfinanzierung   |   Kredite   |   News
Sie sind hier: Startseite Versicherungsvergleich >> Immobilienfinanzierung >> Lexikon Baufinanzierung >> Buchstabe E >> Einkommensgrenze Bausparprämie

Einkommensgrenze Bausparprämie

Für die Gewährung von Arbeitnehmersparzulagen, und auch Bausparprämien gelten bestimmte Einkommensgrenzen.

Für die Genehmigung der Arbeitnehmer-Sparzulage gilt für Alleinstehende hier eine Einkommensgrenze von 17.900 Euro, bei Verheirateten von 35.800 Euro.

Wer die Bausparprämie beantragen möchte darf hier mit seinem jährlichen Einkommen als Alleinstehender nicht über 25.600 Euro liegen, bei Verheirateten liegt diese Grenze bei 51.200 Euro.

Zinsen, Tilgung und steuerliche Förderung sind wichtige Aspekte von Immobilien-Finanzierungen. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Angebot von einem renomierten Finanzierer mit Top Konditionen auch für schwierige Fälle eingeholt werden.

Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein individuell ausgearbeitetes Angebot an. Dabei ist es egal, ob Sie einen Kredit für die persönliche Verwendung, (auch ohne Schufa Auskunft!) oder ein Immobilien Darlehen zur Immobilien Finanzierung benötigen.

 

 

Navigation und Alphabetische Übersicht über die Begriffe aus dem Finanzlexikon zum Thema Bauen, Bausparen und Baufinanzierung:

A B C D E F G H I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z

 

Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben E:

Effektivzins
Eigenkapital
Eigenleistung
Eigennutzung
Eigentumswohnung
Einheitswert Grundstück
Einkommen
Einkommensgrenze Bausparprämie
Einkommensnachweise
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Einliegerwohnung
Endfälliges Darlehen
Erbbaurecht
Erbbauzins
Erhaltungsaufwand
Erschließung Baugrundstück
Erschließungskosten
Ertragswert
Erwerbskosten Immobilien