Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind nach dem §21 EStG, Einkommenssteuerpflichtige Überschüsse, oder auch Verluste die aus der Vermietung oder der Verpachtung eines unbebauten, oder bebauten Grundstückes entstehen.
Abgezogen werden können hierbei Werbungskosten, unter die unter anderem die Kosten für Reparaturen, Modernisierung, Grundsteuer, Versicherungen, oder Kosten für Gebühren für Schornsteinfeger oder Wasser fallen. Des weiteren besteht die Möglichkeit für Sonderabschreibungen wie die Abschreibung (Afa) oder die Schuldzinsen.
Zinsen, Tilgung und steuerliche Förderung sind wichtige Aspekte von Immobilien-Finanzierungen. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Angebot von einem renomierten Finanzierer mit Top Konditionen auch für schwierige Fälle eingeholt werden.
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