Das wichtigste zum Thema Grunderwerbssteuer

Rubriken:   Geld anlegen   |   Fonds   |   Rente   |   Private Finanzen   |   Versicherungen   |   Immobilienfinanzierung   |   Kredite   |   News
Sie sind hier: Startseite Versicherungsvergleich >> Immobilienfinanzierung >> Lexikon Baufinanzierung >> Buchstabe G >> Grunderwerbssteuer

Grunderwerbssteuer

Die Grunderwerbssteuer wird fällig bei dem Kauf eines Grundstückes. Ist auf dem Grundstück eine Immobilie vorhanden, so wird sie auf den Gesamtkaufpreis errechnet.

Zurzeit beträgt die Grunderwerbssteuer 3,5% des Kaufpreises, und wird fällig bei Kauf, Tausch, Erbschaft oder der Schenkung. Befreit von der Grunderwerbssteuer sind Verkäufe unter Verwandten gerader Linien, wie z.B. Eltern – Kinder – Enkel.

Zinsen, Tilgung und steuerliche Förderung sind wichtige Aspekte von Immobilien-Finanzierungen. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Angebot von einem renomierten Finanzierer mit Top Konditionen auch für schwierige Fälle eingeholt werden.

Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein individuell ausgearbeitetes Angebot an. Dabei ist es egal, ob Sie einen Kredit für die persönliche Verwendung, (auch ohne Schufa Auskunft!) oder ein Immobilien Darlehen zur Immobilien Finanzierung benötigen.

 

 

Navigation und Alphabetische Übersicht über die Begriffe aus dem Finanzlexikon zum Thema Bauen, Bausparen und Baufinanzierung:

A B C D E F G H I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z

 

Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben G:

Gebäudewert
Geldbeschaffungskosten
Gemeinschaftseigentum
Gesamtschuldner
Gleitzinsdarlehen
Grundbuch
Grundbuchauszug
Grunderwerbssteuer
Grundpfandrechte
Grundschuld Grundstück
Grundschuldbestellung
Grundsteuer Grundbesitz
Gutachten Immobilie
Gutachter Immobilie
Guthabenzins Bausparguthaben