Grunderwerbssteuer
Die Grunderwerbssteuer wird fällig bei dem Kauf eines Grundstückes. Ist auf dem Grundstück eine Immobilie vorhanden, so wird sie auf den Gesamtkaufpreis errechnet.
Zurzeit beträgt die Grunderwerbssteuer 3,5% des Kaufpreises, und wird fällig bei Kauf, Tausch, Erbschaft oder der Schenkung. Befreit von der Grunderwerbssteuer sind Verkäufe unter Verwandten gerader Linien, wie z.B. Eltern – Kinder – Enkel.
Zinsen, Tilgung und steuerliche Förderung sind wichtige Aspekte von Immobilien-Finanzierungen. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Angebot von einem renomierten Finanzierer mit Top Konditionen auch für schwierige Fälle eingeholt werden.
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