Grundschuldbestellung
Die Grundschuldbestellung erfolgt mit der Zustimmung des Grundstückseigentümers, und ist nur möglich durch eine notarielle Beurkundung.
Mit der Grundschuldbestellung erklärt sich der Eigentümer des Grundstückes damit einverstanden, dass eine Grundschuld in Form eines Grundpfandrechtes in das Grundbuch eingetragen wird, und sein Grundstück somit zur Absicherung eines Darlehens verwendet wird.
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