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Grundsteuer auf Grundbesitz

Die Grundsteuer auf Grundbesitz wird auf bebaute und unbebaute Grundstücke, Wohnungseigentum, Erbbaurechte, und auch Teileigentum erhoben und ist eine Realsteuer auf den Grundbesitz.

Die Zahlung der Grundsteuer kommt den Gemeinden zugute, diese können nach bestimmten Hebesätzen und Erhebungen Grundsteuern erheben, wenn die Grundstücke in ihrem Gebiet liegen.

Die Grundsteuer wird aus dem Grundsteuermessbetrag, der sich in Promille des Einheitswertes errechnet festgelegt, der dann mit dem Hebesatz multipliziert wird. Für Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe können unterschiedliche Hebesätze gelten, die unter die Grundsteuer A und B fallen.

Zinsen, Tilgung und steuerliche Förderung sind wichtige Aspekte von Immobilien-Finanzierungen. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Angebot von einem renomierten Finanzierer mit Top Konditionen auch für schwierige Fälle eingeholt werden.

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