Das wichtigste zum Thema Instandhaltungsrücklage von Immobilien

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Instandhaltungsrücklage

Die Instandhaltungsrücklage bei Immobilien ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz, gemäß § 21 Abs. 5 WEG, die vorgeschriebene Ansammlung von einer angemessenen Geldsumme, um notwendige Reparaturen an einem gemeinschaftlichen Gebäude durchführen und bezahlen zu können.

Für die Instandhaltungsrücklage wird somit ein monatlich gleich bleibender Betrag erhoben, der von allen Miteigentümern aufgebracht werden muss. Somit gehören die Rückstellungsbeträge zum Gemeinschaftseigentum. Der Beitrag der Instandhaltungsrücklage wird hierbei an der anteiligen Wohnfläche bemessen.

Zinsen, Tilgung und steuerliche Förderung sind wichtige Aspekte von Immobilien-Finanzierungen. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Angebot von einem renomierten Finanzierer mit Top Konditionen auch für schwierige Fälle eingeholt werden.

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