Das wichtigste zum Thema Kreditfähigkeit im Finanz-Lexikon Baufinanzierung, Bausparen und Darlehen

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Kreditfähigkeit

Die Kreditfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit in rechtlicher Hinsicht Kredite aufnehmen zu können.
Nach dem BGB besteht die Kreditfähigkeit nur, wenn die natürliche Person uneingeschränkt geschäftsfähig ist. Diese uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit wird mit der Vollendung des 18. Lebensjahres erreicht.

Personen die jünger sind kann die volle Geschäftsfähigkeit durch eine gerichtliche Erklärung zugesprochen werden, älteren Personen unter bestimmten Voraussetzungen die volle Geschäftsfähigkeit entzogen werden.

Zinsen, Tilgung und steuerliche Förderung sind wichtige Aspekte von Immobilien-Finanzierungen. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Angebot von einem renomierten Finanzierer mit Top Konditionen auch für schwierige Fälle eingeholt werden.

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