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Löschungsbewilligung

Die Löschungsbewilligung ist eine öffentlich beglaubigte Erklärung eines Berechtigten, dass er ein im Grundbuch eingetragenes Recht zu seinen Gunsten aufgibt.
Diese Löschung erfolgt nach einer erfolgten Rückzahlung eines Darlehens an die Bank, hiermit bewilligt der Gläubiger die Löschung des Grundpfandrechtes im Grundbuch. Dabei ist die Löschung die Beseitigung einer Eintragung im Grundbuch.

Die erledigte Eintragung wird jedoch nicht aus dem Grundbuch entfernt, sondern rot unterstrichen oder durchgestrichen. Unter der Spalte „Löschungen“ wird anschließend ein spezieller Löschungsvermerk im Grundbuch eingetragen. Damit soll auch später noch erkennbar sein, wann sich welche Eintragungen im Grundbuch erledigt haben.

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