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Negativerklärung Finanzierung

Eine Negativerklärung bei der Finanzierung ist ein mögliches Sicherungsmittel für Finanzierungen, bei denen eine relative geringe Darlehenshöhe vorliegt.
Diese beläuft sich meist auf bis zu 15.000 Euro bei einem Kollektivgeschäft, und auf bis zu 10.000 Euro bei einem ausserkollektiven Geschäft. Hier erfolgt keine Eintragung von Grundschulden, und auch sonst notwendige Notar- und Gerichtskosten entfallen.

Negativerklärungen werden genehmigt, wenn der Kreditnehmer eine erstklassige Bonität vorweisen kann, und ein gewisses Vertrauensverhältnis zwischen dem Darlehensnehmer und der jeweiligen Bank besteht. Negativerklärungen sind in der Regel nicht mehr möglich, wenn eine bestimmte Kredithöhe überschritten wird, wobei jede Bank die Größenordnung meist unterschiedlich festlegt.

Zinsen, Tilgung und steuerliche Förderung sind wichtige Aspekte von Immobilien-Finanzierungen. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Angebot von einem renomierten Finanzierer mit Top Konditionen auch für schwierige Fälle eingeholt werden.

Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein individuell ausgearbeitetes Angebot an. Dabei ist es egal, ob Sie einen Kredit für die persönliche Verwendung, (auch ohne Schufa Auskunft!) oder ein Immobilien Darlehen zur Immobilien Finanzierung benötigen.

 

 

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Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben N:

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Nießbrauch Grundstück
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Notarielle Beurkundung
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