Das wichtigste zum Thema Nießbrauch an einem Grundstück

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Nießbrauch Grundstück

Der Nießbrauch an einem Grundstück bezeichnet das Recht aus einer Sache, also hier ein Grundstück, jedweden Nutzen zu ziehen.
Somit kann ein Grundstück durch den Nießbrauch soweit belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten eine Belastung erfolgt auch berechtigt ist das Grundstück in vorher bestimmter Weise, oder auch uneingeschränkt zu nutzen.

Ist ein Grundstück mit Nießbrauch belastet so eignet es sich im Allgemeinen nicht zu einer Beleihung, da der Eigentümer hier nur das unmittelbare Eigentumsrecht hat, und sich somit bei einer Zwangsversteigerung selten ein Bieter finden wird. Nießbrauch wird im Grundbuch in der zweiten Abteilung eingetragen.

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