Das wichtigste zum Thema Teilung vom Bausparvertrag

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Teilung Bausparvertrag

Erfolgt eine Teilung so kann ein Bausparvertrag in einen oder mehrere Teilverträge aufgeteilt werden. Eine Bedingung ist hier, dass jeder Teilvertrag den Anforderungen an die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge entpricht.

Gründe für eine Bausparvertrag Teilung können sein: Die Zuteilung eines Teilbausparvertrages soll beschleunigt werden, oder zunächst soll nur ein Teil der Bausparsumme vom Bausparvertrag wohnwirtschaftlich verwendet werden (nichtproportionale Teilung). Oder nach Ablauf der Bindungsfrist soll über Teilbeträge verfügt werden. Ebenfalls möglich ist, dass ein Gemeinschaftsvertrag, z.B. bei einer Scheidung, in Einzelverträge aufgeteilt werden soll, oder nach dem Tod des Bausparers die Bausparsumme auf die Erben verteilt werden soll.

Man unterscheidet eine proportionale Teilung und eine nichtproportionale Teilung des Bausparvertrags. Bei der Teilung eines Bausparvertrages wird der ursprüngliche Vertragsbeginn nicht geändert.

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