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Wartezeit Bausparvertrag

Die Wartezeit beim Bausparvertrag ist der Zeitraum zwischen dem Abschluss eines Bausparvertrages und dessen Zuteilung.

Im Allgemeinen ist die Wartezeit abhängig von dem Spar- und dem Tilgungsaufkommen der Bausparergemeinschaft. Die persönliche Wartezeit bis zur Zuteilung richtet sich hier nach dem eigenen Sparverhalten.

Bausparkassen setzen die Wartezeiten unterschiedlich fest, diese belaufen sich hierbei meist auf 8-10 Jahre. Wartezeiten werden hier nur geschätzt, und von den Bausparkassen nicht verbindlich festgelegt.

Zinsen, Tilgung und steuerliche Förderung sind wichtige Aspekte von Immobilien-Finanzierungen. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Angebot von einem renomierten Finanzierer mit Top Konditionen auch für schwierige Fälle eingeholt werden.

Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein individuell ausgearbeitetes Angebot an. Dabei ist es egal, ob Sie einen Kredit für die persönliche Verwendung, (auch ohne Schufa Auskunft!) oder ein Immobilien Darlehen zur Immobilien Finanzierung benötigen.

 

 

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