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Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie (WoP) kann jede Person erhalten die das 16. Lebensjahr vollendet hat, deren Wohnsitz sich im Inland befindet, die pro Jahr mind. 50 Euro auf einen Bausparvertrag einzahlt – also begünstigte Bausparaufwendungen leistet-, und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen bei Alleinstehenden 25.600 Euro, und bei Verheirateten 51.200 Euro nicht übersteigt.

Begünstigte Aufwendungen sind hier je Kalenderjahr bei Alleinstehenden bis zu 512 Euro, bei Verheirateten bis zu 1024 Euro. Zur Gewährung der Wohnungsbauprämie ist eine weitere Voraussetzung dass die Bausparmittel innerhalb der Bindungsfrist –in der Regel 7 Jahre- nur zu wohnwirtschaftlichen Zwecken verwendet werden.
Seit dem Jahr 2004 wird die Wohnungsbauprämie mit bis zu 8,8% auf die geleisteten Einzahlungen gewährt, hierfür muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.

In der Regel werden die Vordrucke von den Bausparkassen mit dem Jahreskontoauszug an den Bausparer versandt, diese müssen dann bei der Bausparkasse eingereicht werden. Für Bausparverträge die nach 1992 abgeschlossen worden sind wird die Prämie zunächst nur festgesetzt, läuft die Bindungsfrist ab, oder erfolgt eine unschädliche Verfügung, fordert die zuständige Bausparkasse die Prämien beim Finanzamt an, und schreibt diese dem Bausparkonto gut.

Zinsen, Tilgung und steuerliche Förderung sind wichtige Aspekte von Immobilien-Finanzierungen. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Angebot von einem renomierten Finanzierer mit Top Konditionen auch für schwierige Fälle eingeholt werden.

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