Das wichtigste zum Thema Wohnungseigentum

Rubriken:   Geld anlegen   |   Fonds   |   Rente   |   Private Finanzen   |   Versicherungen   |   Immobilienfinanzierung   |   Kredite   |   News
Sie sind hier: Startseite Versicherungsvergleich >> Immobilienfinanzierung >> Lexikon Baufinanzierung >> Buchstabe W >> Wohnungseigentum

Wohnungseigentum

Das Wohnungseigentum bezeichnet nach § 1 WEG das Sondereigentum an einer Wohnung –Eigentumswohnung- in Verbindung mit einem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftlichen Eigentum.

Das gemeinschaftliche Eigentum ist hier z.B. der Garten, Keller, Wohnhausgrundstück etc. Die genaue Aufteilung regelt hier eine Teilungserklärung.

Immobilien können grundsätzlich in mehrere Anteile aufgeteilt werden, jeder Anteil kann hierbei einzeln veräußert oder auch belastet werden. Ein Alleineigentum an einem dieser Anteile wird als Wohnungseigentum bezeichnet, wenn es sich hier um Räume handelt die den Wohnzwecken dienen.

Zinsen, Tilgung und steuerliche Förderung sind wichtige Aspekte von Immobilien-Finanzierungen. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Angebot von einem renomierten Finanzierer mit Top Konditionen auch für schwierige Fälle eingeholt werden.

Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein individuell ausgearbeitetes Angebot an. Dabei ist es egal, ob Sie einen Kredit für die persönliche Verwendung, (auch ohne Schufa Auskunft!) oder ein Immobilien Darlehen zur Immobilien Finanzierung benötigen.

 

 

Navigation und Alphabetische Übersicht über die Begriffe aus dem Finanzlexikon zum Thema Bauen, Bausparen und Baufinanzierung:

A B C D E F G H I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z

 

Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben W:

Wartezeit Bausparvertrag
Werbungskosten
Wertermittlung Immobilie
Widerspruchsrecht Bausparvertrag
Wohnraum Modernisierungsprogramm
Wohnungsbauförderung
Wohnungsbauprämie
Wohnungseigentum
Wohnungsgrundbuch
Wohnwirtschaftliche Maßnahmen