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Zuteilung Bausparvertrag

Mit der Zuteilung beim Bausparvertrag wird von der Bausparkasse festgestellt, dass der Bausparer das Vertragsziel, also die Bereitstellung seines Bausparguthabens und die eines Bauspardarlehens erreicht hat.
Je nach Bausparkasse wir nach der Zuteilung die Bausparsumme entweder automatisch, oder nach Antrag zur Auszahlung bereitgestellt.

Voraussetzungen für die Zuteilung sind: der Ablauf der Mindestsparzeit, die Erreichung des Mindestsparguthabens, und die von der Bausparkasse ermittelte Erreichung der Zielbewertungszahl, die einen festgelegten Wert nicht unterschreiten darf.

Bei dem Abschluss eines Bausparvertrages ist der Zuteilungszeitpunkt noch nicht ausdrücklich festgelegt, die Zuteilung richtet sich hier nach den verfügbaren Mitteln – der Zuteilungsmasse – die von den Spar- und Tilgungsleistungen der Bausparer abhängig ist.

Als Wartezeit wird der Zeitraum zwischen dem Vertragsabschluss und der Zuteilung bezeichnet. Vom Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen achtet ein bestellter Vertrauensmann darauf dass die gesetzlichen Bestimmungen über das Zuteilungsverfahren eingehalten werden.

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Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben X, Y und Z:

Zielbewertungszahl Bausparvertrag
Zins
Zinsbeitrag Tilgungsbeitrag
Zinsbindung
Zinsänderungsrisiko
Zusatzsicherheiten Darlehen
Zuteilung Bausparvertrag
Zuteilungsmasse Bausparvertrag
Zuteilungstermin Bausparvertrag
Zwangsversteigerung
Zwischenfinanzierung
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