Das wichtigste zur Rendite, den Regelungen und den steuerlichen Aspekten von Direktversicherungen

Rubriken:   Geld anlegen   |   Fonds   |   Rente   |   Private Finanzen   |   Versicherungen   |   Immobilienfinanzierung   |   Kredite   |   News
Sie sind hier: Startseite Versicherungsvergleich >> Rente >> Direktversicherung

Was man zur Direktversicherung als betriebliche Altersvorsorge wissen sollte

Die Direktversicherung gehört zu einer der fünf Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge. Hier schließt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine Renten- bzw. Lebensversicherung bei einer in Deutschland zugelassenen Versicherung ab.

Bei der Direktversicherung ist der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer der Versicherte. Der Versicherte ist auch bei Ablauf bezugsberechtigt, im Fall seines Todes sind seine Hinterbliebenen die Begünstigten.

Direktversicherung
Die Gestaltungsmöglichkeiten der Direktversicherung im Rahmen einer klassischen Renten- /Lebensversicherung mit Kapitaloption sind vielfältig.
Die Voraussetzungen für die Anerkennung sind klar geregelt, so darf das Endalter des Versicherten nicht vor dem 60. Lebensjahres liegen auch eine Vertragslaufzeit von mindestens 5 Jahren muss gegeben sein.

Der Gesetzgeber schreibt den Abschluss der Direktversicherung aber nicht vor. Allerdings haben Arbeitnehmer seit dem Jahr 2002 das Recht auf eine betriebliche Altervorsorge, dazu gehört die Direktversicherung.

 

Bei der Direktversicherung kann nur der Arbeitgeber allein den Umfang und die Art der Versorgungsleistung bestimmen. Weiterhin behält der Arbeitgeber bis zum Eintritt der gesetzlichen Unverfallbarkeit der Versorgungsansprüche das alleinige Versorgungsrecht. Der Versicherte hat auf die Versicherungsleistungen direkt ab Beginn des Vertrages einen Anspruch. Der Arbeitnehmer kann  für die Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung pro Jahr 1.752 Euro  steuerbegünstigt in Anspruch nehmen. Dieser Beitrag wird dann mit 22,5 Prozent und nicht mit dem individuellen Steuersatz versteuert.

Die Leistungen aus der Direktversicherung

Bis Ende 2008 kann der Arbeitnehmer die Sozialversicherungsbeiträge sparen, wenn die Beiträge aus Sonderzahlungen gezahlt werden. Die Leistungen welche aus der Direktversicherung bestehen, sind steuerfrei sobald eine 12 jährige Laufzeit erfüllt wird, die laufenden Beiträge finanziert werden und der Todesschutz mindestens 60 Prozent der Beitragssumme entspricht.

Die Direktversicherung ist nicht vorzeitig kündbar, bei einem Wechsel des Arbeitgebers besteht die Möglichkeit das der neue Arbeitgeber den Vertrag übernimmt, ansonsten können Sie diese Vorsorge aus eigener Tasche weiterfinanzieren oder beitragsfrei weiterlaufen lassen.

Für den Arbeitgeber besteht die Möglichkeit die geleisteten Beiträge für die Direktversicherung, als Vorsorgeaufwendungen geltend zu machen. Gleichzeitig kann zusätzlich eine Unfallversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit abgeschlossen werden. Das Alterseinkünftegesetz hat festgelegt, das die Direktversicherung zum Aufbau einer kapitaldeckenden betrieblichen Altervorsorge gehört.

Jedoch dürfen für die jährlichen Beiträge der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung 4 Prozent nicht überschritten werden. Die späteren Rentenzahlungen welche der Arbeitnehmer einmal erhält, sind in voller Höhe als sonstige Einnahmen zu versteuern.
Die Direktversicherung ist eine Möglichkeit, den Lebensstandard auch im Alter zu sichern.

Rendite, steuerliche Förderung und Zukunftssicherheit sind wichtige Aspekte der Altersversorgung. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Direktversicherung Vergleich von einem erfahrenen Experten eingeholt werden.

Unser Service für Sie: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich einen Anbietervergleich und ein individuell ausgearbeitetes Angebot zur Direktversicherung an. Über ein bundesweites Netz von angeschlossenen Finanzexperten bekommen Sie einen auf Ihre Wünsche abgestimmten Vorschlag von einem unabhängigen Experten in ihrer Nähe, der auch Fragen kompetent beantworten kann.