Informationen über die Rente und Vergleich der Möglichkeiten zur privaten Altersvorsorge

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Die private Rente und Vergleich der Altersvorsorge Möglichkeiten

Die private Altersvorsorge wird heute immer wichtiger, gerade bei uns in Deutschland. Um für das Alter vorzusorgen gibt es verschiedene Möglichkeiten, welche Variante die Richtige ist, ist abhängig von der jeweiligen persönlichen Situation.

Rente Vergleich
Private Rentenversicherung
Eine Möglichkeit ist der Abschluss einer klassischen privaten Rentenversicherung. Hierbei wird das „Langlebigkeitsrisiko“ abgesichert. Der versicherten Person wird eine lebenslange im Regelfall monatliche Rente gewährt. Eine Mindestverzinsung von circa 2-4 Prozent wird garantiert. Der Versicherer leistet zudem eventuell erwirtschaftete Überschüsse, diese sind jedoch nicht garantiert.

Durch diese möglichen Überschüsse wird die private Rentenversicherung interessant. Die langfristig tatsächlich erzielte Rendite liegt bei etwa 5-6 Prozent.
Die private Rentenversicherung zählt zu den beliebtesten Varianten in Deutschland, dies liegt unter anderem an der Sicherheit. Sie gilt als eine sehr sichere Geldanlage, da sie nicht den Schwankungen am Kapitalmarkt unterliegt (Mindestverzinsung).  Zudem ist die Rendite beispielsweise im Vergleich zu einer klassischen Lebensversicherung höher.

 

Im Todesfall der versicherten Person leistet die Versicherung nicht (kein Versicherungsschutz), es wird also kein Risikobeitrag einkalkuliert (daher ist auch der Gesundheitszustand bei Abschluss einer privaten Rentenversicherung unerheblich). Das dadurch eingesparte Kapital kann gespart oder zusätzlich gewinnbringend angelegt werden.
Es gibt die sofort beginnende und die aufgeschobene Rentenversicherung.

Im Fall der sofort beginnenden Rentenversicherung zahlt die versicherte Person einmalig einen höheren Beitrag und erhält von diesem Zeitpunkt an eine lebenslange Rente. Im Fall der aufgeschobenen Rentenversicherung gibt es eine Ansparphase, die Versicherungsbeiträge werden über die Jahre verteilt gezahlt. Kurz vor Laufzeitende bzw. Rentenbeginn kann der Versicherte zwischen Einmalauszahlung und lebenslanger Rente wählen (Kapitalwahlrecht).

Von Bedeutung ist die Rentengarantiezeit, sie ist variabel und sagt aus, bis zu welchem Zeitpunkt die Versicherungsgesellschaft die Rente im Todesfall des Versicherten innerhalb der Rentenphase zahlen muss. So wird im Fall einer vereinbarten Rentengarantiezeit von 5 Jahren, bei Beginn der Rentenphase mit dem 60. Lebensjahr und dem Tod des Versicherten im 63. Lebensjahre, die Rente lediglich zwei Jahre an die bezugsberechtigte Person gezahlt (normalerweise nur eingezahlte Beiträge).

Im Fall, dass bei bestehenden Verträgen die Rentengarantiezeit zu gering angesetzt wurde, gibt es die Möglichkeit des Kapitalwahlrechts. Eine neue Rentenversicherung kann durch die Einmalauszahlung gewährleistet werden, so dass dann damit eine lebenslange Rente wieder gesichert ist.
Die Beitragshöhe wird zum Beispiel beeinflusst durch das Eintrittsalter, den Rentenbeginn, dem Geschlecht und möglicher Zusatzleistungen.

Weitere Vorsorgemöglichkeiten

Gemischte Lebensversicherung
Die (gemischte) Kapitallebensversicherung ist eine Kombination aus einer Risikolebensversicherung und einem Sparplan. Ihr Ziel ist die Vorsorge im Todesfall der versicherten Person oder das Kapital wird zur Altersvorsorge im Erlebensfall angespart.
Die festgelegte Versicherungssumme wird durch den Versicherer geleistet im Todesfall des Versicherten vor Ablauf der Versicherungslaufzeit bzw. bei Erreichen des vereinbarten Endalters. Das Bezugsrecht hinsichtlich des Erlebens- und des Todesfalls kann unterschiedlich festgelegt werden, normalerweise erhalten im Todesfall die Hinterbliebenen die vereinbarte Versicherungssumme plus die Überschussbeteiligung und im Erlebensfall der Versicherte selbst.
Einmalauszahlung der Versicherungssumme oder die Auszahlung monatlich gleich bleibender Beträge sind in der Regel möglich.
Vorteilhaft ist die Mindestverzinsung von etwa 2-4 Prozent, durch die (nicht garantierten) erwirtschafteten Überschüsse liegt die langfristig tatsächlich erzielte Rendite bei circa 5-6 Prozent. Das Produkt gilt als konservativ, weil die Versicherer hauptsächlich in festverzinsliche Wertpapiere und Immobilien investieren, Aktien werden nur beigemischt.

Fondspolicen
Für Personen, die an großen Renditechancen interessiert sind, bieten sich fondsgebundene Lebensversicherungen oder fondsgebundene Rentenversicherungen an (Fondspolicen). Hierbei gibt es in der Regel eine Auszahlung im Todes- oder Erlebensfall. Allerdings wird das Kapital in einen oder mehrere klar definierte Investmentfonds angelegt. Der Versicherte kann die Anlagestrategie beeinflussen, die Investmentfonds kann dieser im Regelfall selbst wählen. Häufig wird eine Streuung auf unterschiedliche Investmentfonds vorgenommen (Risikostreuung). Normalerweise gibt es die Möglichkeit, die Auswahl der Investmentfonds während der Vertragsdauer zu ändern.

Von Vorteil ist, dass die Wertentwicklung mitverfolgt werden kann und in der Regel eine hohe Kostentransparenz gegeben ist. Eine Mindestverzinsung wird normalerweise nicht garantiert. Die Ablaufleistung der Versicherung ist nur an die Marktentwicklung gekoppelt. Schwankungen während der Sparphase sind üblich.
Bei der Auswahl einer solchen Police sollte unter anderem auf die Qualität der Investmentfonds, auf die Qualität der Anbieter, auf die Flexibilität und auf die Kosten geachtet werden.
Der Einschluss von Garantieelementen ist häufig möglich, zum Beispiel Gewinn- und Verlustdeckung, Verlängerungsoption - stehen die Fondsanteile zum Vertragsablauf niedrig, kann der Vertrag verlängert werden, Ablaufmanagement – Umschichtung des vorhandenen Fondsguthaben in risikoärmere Fonds).

Renditechancen ohne bzw. mit geringem Risiko sind selten. Eine Möglichkeit findet sich mit der Fondspolice mit garantierter Mindestverzinsung (wenige Anbieter). Die Fondsauswahl ist auf einige wenige, aber dafür sehr renommierte Fonds beschränkt. Durch diese Beschränkung ist die Garantie einer Verzinsung von etwa 2,5 Prozent auf den Sparanteil möglich. Zum Ablauf der Versicherung wird entweder der garantierte Mindestbetrag oder der Wert der Investmentfonds ausgezahlt, jeweils der höhere Betrag,
Ein Wechsel (Investmentfonds) innerhalb der Laufzeit ist normalerweise nicht möglich. Die Investition erfolgt nicht nur in Aktienfonds, sondern auch in Fonds für festverzinsliche Wertpapiere.

 

Englische bzw. Britische Lebensversicherung
Englische Lebensversicherungen kombinieren Elemente der klassischen und der fondsgebundenen Lebensversicherung, Sicherheit und hohe Renditechancen. Englische Lebensversicherungen zahlen in der Regel bei Erreichen eines vorher festgelegten Alters die Versicherungssumme oder eine lebenslange Rente aus. Die Policen lauten auf Euro, es existiert kein Währungsrisiko.

Englische Lebensversicherungen bieten sehr hohe Renditen (etwa 12 Prozent), etwa 50-75 Prozent der Sparbeiträge werden in Aktien investiert (deutsche Versicherer etwa 10 Prozent). Englische Versicherer haben normalerweise die freie Wahl bezüglich der Kapitalanlage, ihnen wird nicht vorgeschrieben, dass ein definierter prozentualer Satz in niedrig verzinste Staatsanleihen angelegt werden muss (in Deutschland Einschränkung). Englische Versicherer können daher die bestmöglichen Anlagestrategien wählen. Phasen schlechter Börsenentwicklung werden durch spezielle Glättungsmechanismen ausgeglichen. Es wird eine Mindestablaufleistung oder eine Mindestverzinsung garantiert (meist etwas niedriger als bei deutschen Verträgen).

Die geförderte Altersvorsorge

Riester Rente
Gefördert wird die Riester Rente durch den Staat in Form von Zulagen. Außerdem sind die Beiträge und die Zulagen steuerlich abzugsfähig. Förderfähig sind zum Beispiel fondsgebundene Rentenversicherungen, die klassische Rentenversicherung und Banksparpläne. Bedingungen für die staatliche Förderung sind beispielsweise: Einzahlung in einen zertifizierten Vertrag, Anlagevariante darf nicht veräußert, beliehen oder gepfändet werden können und Auszahlung einer lebenslangen (steigenden bzw. gleich bleibenden) monatlichen Rente ab Rentenbeginn.

Die eingezahlten Beiträge sind garantiert, diese Garantie kann nur gewährleistet werden, wenn die Investition in risikoarme Anlagen erfolgt. Die Renditen sind daher meist relativ niedrig. Die Verwaltung verursacht oft vergleichsweise hohe Kosten.
Das eingezahlte Kapital und die bis dato gezahlte Riester Förderung kann normalerweise vererbt werden, wenn die versicherte Person innerhalb der Ansparphase verstirbt, sofern der verwitwete Partner auch im Besitz eines Riester Renten-Vertrages ist. Das eingezahlte Kapital und die staatliche Förderung gehen auf den Vertrag des lebenden Partners über. Existiert kein erbberechtigter Partner mit eigenem Vertrag muss die Förderung in der Regel zurückgezahlt werden und das übrige Sparkapital fällt der Erbmasse zu.

Rürup Rente
Diese auch Basisrente genannte Altersvorsorge eignet sich besonders für Freiberufler, Selbstständige und Gutverdienende.
Es gibt bei der Rürup Rente spezielle Tarife beispielsweise von klassischen und fondsgebundenen Rentenversicherungen. Die Beiträge sind als Sonderausgaben abziehbar (gesetzliche Maximalbeträge beachten). Voraussetzungen für diese staatliche Förderung sind unter anderem, dass die Anlagevariante nicht veräußert, beliehen, vererbt oder gepfändet werden kann und, dass die angesparte Kapitalsumme lebenslang als monatliche Rente ausgezahlt wird.
Der Abschluss von Zusatzversicherungen ist möglich, beispielsweise eine Hinterbliebenenrente oder eine Berufsunfähigkeitsrente. Deren Beiträge werden in der Regel auch steuerlich gefördert.

Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann in Form einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) oder in Form einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) abgeschlossen werden.
Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kann nur in Verbindung mit einer Hauptversicherung abgeschlossen werden, zum Beispiel eine private Rentenversicherung oder eine Lebensversicherung. Daher ist sie in der Regel an eine Altersvorsorge und/oder Hinterbliebenenvorsorge gekoppelt. Wenn die Berufsunfähigkeit der versicherten Person eintritt, entfällt in der Regel für die Zusatzversicherung und für die Hauptversicherung die weitere Beitragszahlung.

Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung stellt also zum Beispiel die Lebensversicherung beitragsfrei, ohne die Ablaufleistung zu gefährden. Im Fall der Berufsunfähigkeit wird somit gewährleistet, dass die Altersvorsorge und/oder Hinterbliebenenvorsorge besteht. Bei einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung muss eine Berufsunfähigkeitsrente vereinbart werden, dieser Einschluss ist jedoch bei den meisten Angeboten bereits einkalkuliert.

Tritt die Berufsunfähigkeit der versicherten Person ein, leistet die Versicherung eine festgelegte Berufsunfähigkeitsrente. Im Allgemeinen bedeutet „berufsunfähig“, dass der Versicherte den festgelegten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann (psychische und physische Erkrankungen).
Genauere Erläuterungen und Ausschlüsse (beispielsweise innere Unruhen oder Kriegsereignisse) können normalerweise dem Vertragsinhalt bzw. den Vertragsbedingungen entnommen werden.

Zu beachten sind außerdem die Leistungsdauer (Zeitraum, in dem die versicherte Person im Fall einer Berufsunfähigkeit die Berufsunfähigkeitsrente bezieht) und die Versicherungsdauer (Lebensalter, bis zu dem die Berufsunfähigkeit eintreten muss, damit die Versicherungsgesellschaft leistet) sowie abstrakte und konkrete Verweisungen.

Rendite, steuerliche Förderung und Zukunftssicherheit sind wichtige Aspekte für die private Altersvorsorge. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Rente Vergleich der Möglichkeiten von einem erfahrenen Experten eingeholt werden.

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