Rückgewähransprüche
Rückgewähransprüche sind Ansprüche eines Grundstückseigentümers gegenüber einem Grundschuldgläubiger auf die Rückgabe der Grundschuld, wenn die Ansprüche z.B. durch vollständige Bezahlung eines Kredites erledigt sind. Somit hat der Grundstückseigentümer das Recht auf eine Übertragung, oder die Löschung der Grundschuld aus dem Grundbuch.
Nachrangige Grundschuldgläubiger lassen sich hier oftmals vom Grundstückseigentümer die Rückgewähransprüche abtreten.
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