Darlehensnehmer
Der Darlehensnehmer erhält vom Darlehensgeber ein Darlehen über eine bestimmte vertraglich vereinbarte Summe. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet das Darlehen gemäß den vertraglich vereinbarten Bedingungen zurück zu zahlen. Ein Darlehensnehmer kann eine natürliche, oder juristische Person sein aber auch Körperschaften des öffentlichen Rechts.
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