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Nachrangige Finanzierung

Eine Nachrangige Finanzierung bezeichnet die Sicherung eines Kredites durch Grundpfandrechte, welche hierbei nicht an erster Rangstelle des Grundbuches eingetragen werden sondern in Abteilung 3 des Grundbuches.

Gerät der Darlehensnehmer mit den Zahlungen seiner Raten in Rückstand, oder verweigert die Zahlung vollständig, so werden die Gläubiger die sich an erster Rangstelle im Grundbuch befinden zuerst befriedigt.

Wegen dem erhöhten Risiko von Nachfinanzierungen durch die hinteren Eintragungen im Grundbuch werden Nachfinanzierungen von Banken meist zu teureren Konditionen angeboten.

Zinsen, Tilgung und steuerliche Förderung sind wichtige Aspekte von Immobilien-Finanzierungen. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Angebot von einem renomierten Finanzierer mit Top Konditionen auch für schwierige Fälle eingeholt werden.

Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein individuell ausgearbeitetes Angebot an. Dabei ist es egal, ob Sie einen Kredit für die persönliche Verwendung, (auch ohne Schufa Auskunft!) oder ein Immobilien Darlehen zur Immobilien Finanzierung benötigen.

 

 

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Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben N:

Nachfinanzierung
Nachrangige Finanzierung
Negativbescheinigung Negativzeugnis
Negativerklärung Finanzierung
Nichtabnahmeentschädigung
Nießbrauch Grundstück
Nominalzins
Notarielle Beurkundung
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Notarkosten Grundstückskauf
Nutzfläche Wohnung