Abtretung Rechte
Eine Abtretung der Rechte bezeichnet die Übertragung von Rechten an einen Dritten, z.B. einen Darlehensgeber. Für die Finanzierung für Bauvorhaben, also einer Immobilienfinanzierung verlangt der Darlehensgeber in der Regel eine Sicherheit. Diese kann erfolgen aus der Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus Kapitallebensversicherungen, Investmentfonds oder Grundschulden. Auch Bausparverträge können abgetreten werden, wobei es bei prämienbegünstigten Bausparverträgen sein kann dass die Bausparprämie verloren geht.Zinsen, Tilgung und steuerliche Förderung sind wichtige Aspekte von Immobilien-Finanzierungen. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Angebot von einem renomierten Finanzierer mit Top Konditionen auch für schwierige Fälle eingeholt werden.
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