Schutz gegen die Erwerbsunfähigkeit durch BU Versicherungen und Angebote gegen die Folgen der Erwerbsminderung anfordern

Rubriken:   Geld anlegen   |   Fonds   |   Rente   |   Private Finanzen   |   Versicherungen   |   Immobilienfinanzierung   |   Kredite   |   News
Sie sind hier: Startseite Versicherungsvergleich >> Versicherungen >> Erwerbsunfähigkeit

Was Erwerbsunfähigkeit und Erwerbsminderung bedeuten

Von einer Erwerbsunfähigkeit spricht man, wenn eine Person auf Grund ihres gesundheitlichen oder geistigen Zustandes nicht mehr in der Lage ist einer Erwerbsfähigkeit nachzugehen. Solange jedoch ein Wechsel in einen anderen Tätigkeitsbereich möglich ist, liegt keine Erwerbsunfähigkeit vor. Diese Tätigkeit ist meistens leichter und der betreffenden Person zumutbar.

Erwerbsunfähigkeit
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der teilweisen und vollen Erwerbsminderung (Erwerbsunfähigkeit).
Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn eine Person nicht mehr im vollem Umfang einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann, aber in der Lage ist die Tätigkeit für mindestens drei Stunden bis maximal 6 Stunden  täglich auszuüben.

Wer mehr als 6 Stunden täglich seiner Tätigkeit nachgehen kann gilt nicht als teilweise erwerbsunfähig, wer dagegen unter den drei Stunden täglich liegt, der gilt als Voll-Erwerbsunfähig.
In der Regel muss zunächst bei der gesetzlichen Rentenversicherung ein Antrag auf Erwerbsminderung gestellt werden und das spätestens nach drei Monaten nach Eintritt der Erwerbsunfähigkeit. Ärztliche Gutachter und Ärzte, die beim Versicherungsträger angestellt sind, treffen die Beurteilung über eine Erwerbsunfähigkeit. 

Allerdings kann auch in diesem Bereich unter Umständen ein Antrag auf volle Erwerbsminderung gestellt werden. Nämlich dann, wenn der entsprechende Antragsteller keinen Teilzeit Arbeitsplatz hat und ihm ein solcher auch nicht angeboten werden kann. Auf Grund der schlechten Arbeitsplatzsituation zur Zeit, werden diesen Anträgen meist stattgegeben, denn es kann in den seltensten Fällen ein passender Arbeitsplatz benannt werden.

 

Die volle Erwerbsunfähigkeit

Eine volle Erwerbsunfähigkeit liegt grundsätzlich vor, wenn eine Tätigkeit weniger als drei Stunden pro Tag ausgeübt werden kann. Aber auch andere Kriterien können zu einer vollen Erwerbsminderung führen, beispielsweise bei Wegeunfähigkeit (die Person ist auf Grund Ihrer Gesundheit nicht in der Lage, den Arbeitsplatz zu erreichen). Auch die volle Erwerbsunfähigkeit stellt einen Antrag voraus und eine gesundheitliches Gutachten wird zuvor erstellt.

In beiden Fällen gilt, wer einen Antrag auf teilweise oder volle Erwerbsunfähigkeit stellt, stellt auch gleichzeitig einen Antrag auf Rehabilitation. Bevor also Leistungen als Pension bewilligt werden, wird geprüft ob eine Wiedereingliederung in das Berufsleben möglich ist. Sollte dies der Fall sein, so hat der Versicherte Anspruch auf Übergangsgeld  für die Dauer des Rehabilitationsverfahrens. Die Eingliederung in das Berufsleben hat immer Vorrang vor einem Leistungsanspruch im Rahmen einer Pension.

Der Antrag zur Feststellung der Erwerbsunfähigkeit

Grundsätzlich kann man sagen das der Antrag auf Erwerbsunfähigkeit in beiden Fällen häufig sehr schwierig ist und es häufig zu Rechtstreitigkeiten von Antragstellern und Versicherungsträgern kommt. Zu unterscheiden sind noch Erwerbsminderungen auf Dauer und auf bestimmte Zeit. Bei einer befristeten Erwerbsunfähigkeit, wird eine Leistung für eine bestimmte Zeit gewährt, weil man vermutet, dass der Antragsteller nach diesem Zeitraum wieder Erwerbsfähig ist.

Beitragshöhe, Leistungsumfang und Vertragsklauseln sind wichtige Aspekte der BU Versicherung für eine Berufsunfähigkeitsrente. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Vergleich zum Schutz gegen Erwerbsunfähigkeit durchgeführt werden.

Unser Service für Sie: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich einen Vergleich der BU Versicherung für eine private Berufsunfähigkeitsrente an und lassen Sie sich ein individuell ausgearbeitetes Angebot machen.
Über ein bundesweites Netz von angeschlossenen Finanzexperten bekommen Sie einen auf Ihre Wünsche abgestimmten Vorschlag zu BU Versicherungen von einem unabhängigen Experten in ihrer Nähe, der auch Fragen kompetent beantworten kann.