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Was man über die private Pflegeversicherung wissen sollte

Mit dem Pflegeversicherungsgesetz, welches am 1. Januar 1995 in Kraft getreten ist, wurde eine Versicherungspflicht für jedermann eingeführt. Jeder muss jetzt eine Pflegeversicherung haben.

private Pflegeversicherung
Für die Wahl des Versicherers gilt das Prinzip das die Pflegeversicherung der Krankenversicherung folgt.
Das heißt, dass alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse auch die Pflegeversicherung über die Krankenkasse versichern. Diese wird als soziale Pflegeversicherung bezeichnet.

Für alle Mitglieder der privaten Krankenkassen gilt, dass sie eine private Pflegezusatzversicherung abschliessen müssen, man spricht in diesem Zusammenhang von der privaten Pflegeversicherung.

Die Möglichkeit sich in der privaten Pflegeversicherung zu versichern

Alle Personen, die sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, haben die Möglichkeit sich von der sozialen Pflegeversicherung zu befreien, wenn sie innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss einen Nachweis über die Versicherung innerhalb einer privaten Pflegeversicherung erbringen.

 

Die Berechnung der Prämien für die private Pflegeversicherung erfolgt im wesentlichen nach den gleichen Grundsätzen wie die Beitragsberechnung innerhalb der privaten Krankenversicherung – allerdings spielt hier das Geschlecht keine Rolle. Die Prämie richtet sich in erster Linie nach dem Eintrittsalter.

Zur Abdeckung des mit dem Alter steigenden Pflegerisikos bilden die privaten Pflegeversicherungen Rückstellungen, die sogenannten Alterungsrückstellungen. Eine solche Rückstellungsbildung gibt es in der Pflegeversicherung der gesetzlichen Krankenkassen nicht, da dort die Beiträge nach dem Umlageverfahren erhoben werden.

In der Regel liegen die Prämien für eine private Pflegeversicherung deutlich niedriger als der Höchstbeitrag in der sozialen Pflegepflichtversicherung. Einige private Pflegeversicherungen konnten bereits ihre Beiträge senken, wogegen die sozialen Pflegeversicherungen von Beitragserhöhungen sprechen.

Die Pflegebedürftigkeit entscheidet über die Leistungen der Pflegeversicherung

Die private Pflegeversicherung Leistungen richten sich, wie auch in der sozialen Pflegeversicherung, nach der Pflegebedürftigkeit. Ein medizinischer Dienst stellt die Pflegebedürftigkeit fest und unterteilt dabei in drei verschiedene Stufen: Pflegestufe 1-3.
Der Unterschied in den Stufen besteht darin, wie viel Hilfe die pflegebedürftige Person benötigt und reicht von Pflegestufe 1 (mind. 90 Minuten pro Tag) bis Pflegestufe 3 (mindestens 5 Stunden pro Tag). 

Hinzu kommt die Unterteilung bzw. die Unterscheidung zwischen häuslicher, teilstationärer und vollstationärer Pflege. Dementsprechend sind die Leistungen der privaten Pflegeversicherung auch sehr unterschiedlich und immer Fallbezogen, sie sind an die gesetzlichen Vorgaben wie bei der sozialen Pflegeversicherung gebunden.

Der Gesetzgeber hat für die Pflegeversicherung unterschiedliche Wartezeiten festgelegt. Wenn man sich die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen anschaut, ist bereits davon auszugehen, dass diese Leistungen nicht ausreichen werden, um die tatsächlichen Kosten zu decken. Daher bieten viele private Pflegeversicherungen eine entsprechende Pflegezusatzversicherung an, die sowohl als Ergänzung zur privaten Pflegeversicherung als auch zur sozialen Pflegeversicherung abgeschlossen werden kann.

Beitragshöhe, Leistungsumfang und Vertragsklauseln sind wichtige Aspekte für die beste private Pflegeversicherung. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Vergleich der Pflegeversicherungen durchgeführt werden.

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