Hier kann man die beste Rechtsschutzversicherung durch einen Vergleich der Rechtsschutzversicherungen finden und online direkt beantragen

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Wie man mit einer Rechtsschutzversicherung den richtigen Schutz erhalten kann

Bei der Rechtsschutzversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung, die bei einem Rechtsstreit die entstehende Kosten trägt, soweit dies der Versicherungsleistung entspricht.

Rechtsschutzversicherung Vergleich
Sowohl private Personen als auch Unternehmen können Versicherungsnehmer sein. Die Rechtsschutzversicherung ist aufgebaut nach dem Prinzip der Risikoindividualität des Versicherungsnehmers.
In einem versicherten Schadensfall leistet die Versicherungsgesellschaft bis zu der im Vertrag festgelegten Summe, normalerweise 250.000 Euro je Rechtsfall.

Gerichtskosten, Sachverständigenhonorare, Gerichtskosten, die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherungsnehmer frei gewählten Anwaltes und die Kosten des Gegners, im Fall, dass diese vom Versicherten getragen werden müssen, übernimmt die Versicherungsgesellschaft. Um den Versicherungsnehmer vor dem Strafvollzug zu schützen, leistet der Versicherer im Normalfall auch Strafkautionen bis zu 50.000,00 Euro.

 

Kosten für eine vorbeugende Rechtsberatung werden meist nicht übernommen, denn die Rechtsschutzversicherungen treten erst ein, wenn ein Rechtsschutzfall vorliegt, also wenn, ein tatsächlicher oder behaupteter Verstoß gegen Rechtspflichten vorliegt. Tritt der Versicherungsfall ein prüft der Versicherer meist, ob dem Versicherungsnehmer ein schuldhaftes Handeln zur Last gelegt wird und ob eine Rechtsverfolgung aussichtsreich ist.

Die geläufigsten Regelungen der Rechtsschutzversicherung

Meist wird bei Rechtsschutzversicherungen eine Selbstbeteiligung von etwa 150,00 – 250,00 Euro je Rechtsschutzfall vereinbart. In der Regel gilt der Versicherungsschutz innerhalb Europas und in den Mittelmeerländern, die nicht zu Europa gehören, so zum Beispiel Algerien und Marokko. Auch ein weltweiter Versicherungsschutz bei bis zu 6 wöchigen Auslandsaufenthalten wird von einigen Gesellschaften offeriert, hier existiert in der Regel dann nur noch eingeschränkter Versicherungsschutz und zudem ist die Versicherungssumme auf regelmäßig 30.000 Euro festgelegt.

Welches individuelle Risiko bzw. welche Bereiche des Lebens abgedeckt werden sollen, ist bei Abschluss einer Privatrechtsschutzversicherung entscheidend. Sowohl eine Begrenzung auf bestimmte Bereiche als auch vollumfängliche Komplettpakete sind möglich. Welche Risiken bzw. welche Lebensbereiche abgesichert sind, kann der Police bzw. den Versicherungsbedingungen entnommen werden.

Beispiele für Rechtsschutzversicherungen

Bei der Schadensersatzrechtsschutz ist nur die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen versichert, die Abwehr ist teilweise über Haftpflichtversicherungen abgesichert.
Die Arbeitsrechtsschutzversicherung umfasst Streitigkeiten aus bestehenden Arbeits- und Dienstverhältnissen (Lohn/Gehalt wird nicht gezahlt).

Bei der Wohnungs- und Grundstücksrechtschutz muss zunächst das betroffene Objekt hinsichtlich seiner Nutzungsart versichert werden (Mietwohnung, Eigentumswohnung, ein selbst genutztes Einfamilienhaus etc.), nur dieses Risiko ist dann auch gedeckt. Es besteht hier meist die Möglichkeit auch einzelne Garagen, Dauercampingplätze oder Bootsanlegestege zu versichern. Beispiele für derartige Rechtschutzfälle wären Mietminderung wegen Mängeln und Streitigkeiten mit der Wohnungseigentümergemeinschaft wegen der Wohngeldabrechnung.

Die Rechtsschutzversicherung im Vertrags- und Sachenrecht deckt Streitigkeiten aus Verträgen, gesetzlichen Schuldverhältnissen und aus dinglichen Rechten an beweglichen Sachen. Beispiele sind Gewährleistungsansprüche aus Kaufverträgen, ungerechtfertigte Bereicherung und Herausgabe des Eigentums.
Mit der Steuerrechtsschutz vor Gerichten ist die Klage vor einem deutschen Finanzgericht oder Verwaltungsgericht versichert, es existiert kein Versicherungsschutz für ein vorausgehendes Einspruchverfahren oder für eine Klage vor einem ausländischen Gericht.

Die eher selten vorkommenden Absicherungsarten

Bei dem Sozialgerichtsrechtsschutz existiert nur für das gerichtliche Verfahren vor deutschen Sozialgerichten Versicherungsschutz. Die Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen umfasst in der Regel alles rund um den Führerschein (Erteilung, Entzug, Einschränkungen, Auflagen etc.). Wenn der Führerschein im Rahmen eines Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens entzogen werden oder ein Fahrverbot verhängt werden soll, so ist dies eine Streitigkeit aus dem Strafrechtsschutz bzw. dem Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz.

Die Disziplinar- und Standesrechtsschutz Versicherung deckt normalerweise Verfahren ab, die im Zusammenhang mit den Disziplinarvorschriften (Beamte, Soldaten usw.) oder den standesrechtlichen Vorschriften (Ärzte, Rechtsanwälte etc.) des Versicherungsnehmers stehen.

Der Strafrechtsschutz bei Verkehrsdelikten

Die Verteidigung in Strafverfahren ist mit der Strafrechtsschutz abgesichert, differenziert wird zwischen verkehrsrechtlichen und nicht verkehrsrechtlichen Vergehen. Wenn der Versicherte nicht wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat verurteilt wird, besteht bei verkehrsrechtlichen Vergehen in der Regel der Versicherungsschutz und die Versicherungsgesellschaft leistet während des Verfahrens die anfallenden Gebühren und Vorschüsse. Wenn der Versicherungsnehmer aber beispielsweise wegen einer vorsätzlich begangenen Unfallflucht verurteilt wird, entfällt der Versicherungsschutz der Verkehrsrechtsschutzversicherung. Der Vorwurf von den Ermittlungsbehörden ist entscheidend.

Im Fall von nicht verkehrsrechtlichen Vergehen besteht der Versicherungsschutz nur für Vergehen, die auch dann bestraft werden, wenn sie fahrlässig begangen werden. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn dem Versicherungsnehmer eine Tat zur Last gelegt wird, die nach dem Strafgesetzbuch nur bei vorsätzlicher Begehungsweise bestraft wird. Ob das Vergehen tatsächlich begangen wurde überprüft die Versicherungsgesellschaft nicht und der Ausgang des Verfahrens ist irrelevant, so besteht beispielsweise in der Regel weiterhin kein Versicherungsschutz, wenn das Strafverfahren wegen Beleidigung eingestellt wurde. Ein Beispiel für einen versicherten Vorwurf: einfache Körperverletzung und für einen nicht versicherten Vorwurf: Mord.

Bei der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz werden die Kosten der Verteidigung im Ordnungswidrigkeiten- bzw. Bußgeldverfahren getragen, hierbei besteht sogar für vorsätzlich begangene Taten Versicherungsschutz (zum Beispiel Gurtpflicht). Verfahren wegen Halte- und Parkverstößen sind meist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Wann die Rechtsschutzversicherung leistet

Nicht alle Streitigkeiten werden von einer Rechtsschutzversicherung abgesichert, einerseits muss die Streitigkeit einer der versicherten Leistungsarten zugeordnet werden können und andererseits existieren einige Risikoausschlüsse. Ist die Zuordnung zu einer versicherten Leistungsart unmöglich, besteht in der Regel kein Rechtsschutz. Beispiele für die erwähnten Risikoausschlüsse sind die Abwehr von Schadenersatzansprüchen, Streitigkeiten mit dem eigenen Rechtsschutzversicherer und der Baurisikoausschluss.

Beitragshöhe, Leistungsumfang und Vertragsklauseln sind wichtige Aspekte der Rechtschutzversicherung. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Vergleich der Versicherungen durchgeführt werden.

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