Man kann hier eine Unfallrente durch einen Vergleich der privaten Unfallversicherungen finden und die beste direkt beantragen

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Was man über die Unfallrente aus einer gesetzlichen oder privaten Unfallversicherung wissen sollte

Grundsätzlich muss man in diesem Zusammenhang zunächst die private und die gesetzliche Unfallversicherung unterscheiden. Es handelt sich hierbei um zwei verschiedene Versicherungen, deren Leistungen sehr unterschiedlich sind.

Unfallrente
Im gesetzlichen Rahmen besteht eine Unfallversicherung zum einem im Rahmen der Rentenversicherung.
Dies bedeutet, das eine Person, die in Folge eines Unfalls ihren Beruf nicht mehr ausüben kann eine sogenannte „Erwerbsminderungsrente“ erhält. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich der Unfall auf der Arbeit oder in der Freizeit ereignet.

Doch so schön sich diese Regelung zunächst anhört: es gibt zahlreiche Voraussetzungen für eine Zahlung. Es muss die Mindestbeitragszeit erfüllt, die Erwerbsunfähigkeit anerkannt werden. Daraus ergibt sich, dass Hausfrauen, Kinder, Studenten und Auszubildende meist keinen Anspruch haben.

Wann ein Anspruch auf Unfallrente besteht

Und selbst wenn ein Anspruch besteht ist dieser meist sehr gering und kann den Lebensunterhalt nicht decken, so beträgt die Rente im Durchschnitt rund 27 % des letzten Bruttoeisnkommens.

 

Zum anderen besteht im gesetzlichen Rahmen noch die Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaften, der alle Arbeitnehmer automatisch angeschlossen sind. Doch hierbei werden nur solche Unfälle abgesichert, die im direkten Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Also Arbeitsunfälle und solche, die auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Heimweg eintreten.

Doch der gesetzliche Unfallschutz zahlt erst eine entsprechende Unfallrente, wenn ein Invaliditätsgrad von mindestens 20 Prozent in Folge des Unfalls erreicht wird.
Hinzu kommt, dass rund 70 Prozent aller Unfälle in der Freizeit entstehen, die nicht mit der Arbeit in Verbindung stehen: beim Sport, im Haushalt oder im Verkehr.

Hier zeigt sich, dass es sinnvoll und ratsam ist, eine entsprechende private Unfallversicherung abzuschließen. Nach einem Unfall leistet die private Unfallversicherung eine Unfallrente, deren Höhe sich aus dem bestehenden Invaliditätsgrad ergibt. In der Regel handelt es sich hierbei um eine regelmäßige monatliche Zahlung, doch auch einmalige Kapitalzahlungen oder kombinierte Zahlungen sind möglich und hängen von dem jeweiligen Versicherungsvertrag und deren Vereinbarungen ab.

Grundsätzlich dient als Bemessungsgrundlage für die Unfallrente der prozentuale Anteil des jeweiligen Invaliditätsgrades. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von der Gliedertaxe. Bei einer Vollinvalidität wird grundsätzlich die vereinbarte Summe geleistet.

Unfallrenten aus privaten Unfallversicherungen

Durch diese private Absicherungen können die finanziellen Folgen eines Unfalls abgefangen werden. Um einen Anspruch auf eine Unfallrente zu erhalten müssen sich die versicherten Personen jedoch an die Bedingungen des Versicherungsvertrages halten.
In der Regel muss nach einem Unfall sofort ein Arzt konsultiert, der Unfall muss dem Versicherungsunternehmen sofort gemeldet, die Unfallanzeige muss wahrheitsgemäß ausgefüllt, sachdienliche Hinweise müssen gegeben, ärztlichen Anweisungen muss Folge geleistet und ein Tod auf Grund eines Unfalls muss binnen 48 Stunden gemeldet werden. Nach dem Unfall muss die Invalidität innerhalb eines Jahres eintreten und spätestens nach 15 Monaten ärztlich festgestellt werden.

Zudem müssen die Ansprüche seitens des Versicherten beim Versicherungsunternehmen geltend gemacht werden. Die Zahlung einer Unfallrente erfolgt dann, wenn eine Invalidität vorliegt, der Versicherte alle Angaben und Meldungen vorgenommen hat und nicht innerhalb eines Jahres nach dem Unfall verstirbt.

Beitragshöhe, Leistungsumfang und Vertragsklauseln sind wichtige Aspekte der Unfallrente aus privaten Unfallversicherungen. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Vergleich der Versicherungen durchgeführt werden.

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